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Unsere Dienstleistungen:

-  häusliche Krankenpflege nach §37 Abs. 1 SGB V d.h. Grundpflege, 
   Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn 
   Krankenhauspflege zwar geboten, aber nicht durchführbar ist, 
   bzw. durch die häusliche Pflege vermieden oder verkürzt werden kann.
-  häusliche Krankenpflege nach §37 Abs. 2 SGB V d.h. Behandlungspflege
   zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung.
-  häusliche Krankenpflege nach §§198 RVO, 25 KVLG
-  Verhinderungspflege
-
Stundenweise Betreuung von Demenz-Kranken
-  Palliativpflege
Begleitung Sterbender
-  Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
Hauswirtschaftliche Versorgung / Haushaltshilfe nach §§38 Abs. 1 SGB V, 
   199 RVO, 27 KVLG, 10 KVLG 1989
Häusliche Pflegehilfe nach §37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld
Vermittlung von anderen Dienstleistungen wie Maniküre, Pediküre, Friseur
   oder ähnliches
Angehörigen-Café zum Erfahrungsaustausch pflegender Angehöriger
Hol- und Bringdienste (Botengänge)  
-  Menübringdienst

Unser ambulanter Pflegedienst ist Vertragspartner der Krankenkassen, Pflegekassen
sowie anderer Kostenträger.
Selbstverständlich stehen unsere Dienstleistungen auch Selbstzahlern zur Verfügung.

 

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