|
Unsere
Dienstleistungen:
-
häusliche Krankenpflege nach §37 Abs. 1 SGB V d.h. Grundpflege,
Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn
Krankenhauspflege zwar geboten, aber nicht durchführbar ist,
bzw. durch die häusliche Pflege vermieden oder verkürzt werden
kann.
- häusliche Krankenpflege nach §37 Abs. 2 SGB V d.h. Behandlungspflege
zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung.
- häusliche Krankenpflege nach §§198 RVO, 25 KVLG
- Verhinderungspflege
-
Stundenweise Betreuung von Demenz-Kranken
- Palliativpflege
- Begleitung Sterbender
- Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
- Hauswirtschaftliche Versorgung / Haushaltshilfe nach §§38 Abs. 1 SGB V,
199 RVO, 27 KVLG, 10 KVLG 1989
- Häusliche Pflegehilfe nach §37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von
Pflegegeld
- Vermittlung von anderen Dienstleistungen wie Maniküre, Pediküre,
Friseur
oder ähnliches
- Angehörigen-Café zum Erfahrungsaustausch pflegender Angehöriger
- Hol- und Bringdienste (Botengänge)
- Menübringdienst
Unser
ambulanter Pflegedienst ist Vertragspartner der Krankenkassen, Pflegekassen
sowie anderer Kostenträger.
Selbstverständlich stehen unsere Dienstleistungen auch Selbstzahlern zur
Verfügung.
Druckversion
|